Die wichtigsten Verordnungen im Hinblick auf die Raumkühlung:

Arbeitsstättenverordnung ASR A 3.5

Zum gesunden Wohlfühlklima gehört neben der Luftfeuchtigkeit insbesondere die richtige Raumtemperatur. Die Arbeitsstättenverordnung sieht in den Richtlinien zur Raumtemperatur (ASR A 3.5) beispielsweise für Büros Temperaturen von 20° bis 26° vor. Ab 26° muss der Arbeitgeber Maßnahmen zur Kühlung ergreifen. Ab 35° dürfen Arbeitsräume nicht mehr als solche genutzt werden. Maßgeblich ist hier natürlich nicht die Außentemperatur (wie beim Hitzefrei in der Schule, denn dort gibt es meist keine Klimaanlagen), sondern die Temperatur am Arbeitsplatz, ganz gleich, ob durch Sonneneinstrahlung oder Computer erzeugt.

 

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das deutsche Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien vom 29. März 2000, kurz EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) soll im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung fördern. Im Sinne dieses Gesetzes handelt es sich auch bei Hitzeschutzfolien um ein nachhaltiges Produkt, da es sowohl dem Klima als auch dem Umweltschutz dient, weil es Energie einspart. Auch wenn dies jetzt Auslegungssache ist, da sich dieses Gesetz in erster Linie die Nutzung der Sonnenenergie regelt. Passives Kühlen wirkt sich im Grunde genauso wie passives Heizen aus, das ja von der Solartechnologie und der Photovoltaik nicht so weit entfernt ist und reduziert durch die Energieeinsparung die Abhängigkeit von Strom und damit auch von fossilen Brennstoffen wie Kohle, Gas und Kernkraft.

 

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. Damit hat die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage geschaffen, um die Notwendigkeit zur Einsparung von Energie gesetzlich durchzusetzen. Die Energieeinsparverordnung als Nachfolge der Hitzeschutzverordnung stellt umfassende Anforderung an den zulässigen Energieverbrauch von Bestands- und Neubauten. Das bedeutet, dass ökologisch nachhaltiges Bauen für Bauherren verbindlich wird, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Aktionspläne der EU sehen Passivhäuser ab 2015 und einen Nullenergie-Gebäudestandard ab 2020 vor (EnEV 2019).

 

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das Deutsche Energiewirtschaftsgesetz enthält grundlegende Regelungen zu leitungsgebundenen Energien wie Strom und Erdgas. Ziel ist die möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Bevölkerung mit Strom und Gas sowie die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbes der Versorgungsunternehmen unter Einbeziehung des Energierechtes der EU.


Europäische Norm zur Raumtemperatur (EN 15251)

Die europäische Norm zur Raumtemperatur EN 15251 befasst sich mit der thermischen Behaglichkeit von Gebäuden und umfasst Innenraumklimaparameter unter Berücksichtigung von Langzeitindikatoren und Energieberechnung sowie Auslegungskriterien für die Dimensionierung von Lüftungsanlagen bis hin zur Messung, Klassifizierung und Zertifizierung des Innenraumklimas. Bei Nichtwohngebäuden ist sie im Zusammenhang mit der EN 13779 zur Planung von Lüftungs- und Klimaanlagen sowie der Arbeitsstättenverordnung ASR A 3.5 zu sehen.

 

Europäische Norm zur Wärmetransmission (EN 673)

Der U-Wert ist eine europäische Norm zur Wärmetransmission durch Glasscheiben und wurde in den älteren DIN-Normen noch als K-Wert bezeichnet. Der U-Wert einer Glasscheibe gibt gemäß EN-Norm 673 einen Hinweis darauf, wie viel Wärme durch die Glasscheibe an die Umwelt abgegeben wird. Da die Wärme durch die Scheibe strahlt, fühlt sich eine Einfachverglasung im Winter besonders kalt an, wenn man davor sitzt. Selbst bei einer älteren Doppelverglasung beträgt die Oberflächentemperatur im Winter unter 10° (gemessen bei einer Raumtemperatur von 20° und einer Außentemperatur von -10°), eine moderne Doppelverglasung kommt immerhin auf über 15°. Sitzt man zu nah an einer schlechten Verglasung, fühlt man sich unwohl. Ein ähnlicher Effekt ergibt sich im Sommer, nur dass dann Scheiben aller Bauarten und K-Werte betroffen sind: Im Hochsommer hält man es in einem Raum ohne Klimaanlage oder sonstige Hitzeschutzmaßnahmen nicht aus.

 

Öko-Zertifizierungen

Im Ausland, beispielsweise in den USA (LEED); Kanada (GBC), Großbritannien (BREEAM), Österreich (TQB) und der Schweiz (MINERGIE-ECO) gibt es bereits eine Reihe von Gebäudezertifizierungen unter ökologischen Aspekten der Nachhaltigkeit, die in Deutschland vom Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der Energieensparverortnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zwar ansatzweise, aber nicht vollständig dargestellt werden. Hier ist in Zukunft noch einiges zu erwarten, was die Notwendigkeit einer energieeffizienten Gebäudehüllenkühlung ebenfalls berücksichtigen wird. Die von Wissenschaftlern, Architekten, Investoren, und Baustoffherstellern initiierte Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) will den Öko-Zertifizierungen anderer Länder möglichst schnell ein deutsches Qualitätssiegel zur Seite stellen.