EEG für Hauseigentümer

Eine schon bei moderaten Außentemperaturen viel zu heiße Wohnung gilt als Bauschaden und berechtigt zu Mietkürzungen. Hier sollten also neben Selbstnutzern eines Wohnhauses auch Vermieter hellhörig werden.

Unter Berufung auf die Temperaturvorgaben der Arbeitstättenverordnung kürzen Mieter immer öfter die Miete und bekommen vor Gericht damit zunehmend Recht. Oft wird der Vermieter dazu verdonnert, eine Klima- oder Außenbeschattungsanlage nachzurüsten, wenn sich beispielsweise die Maisonettewohnung im Hochsommer in ein Treibhaus verwandelt.

Immobilen ohne komfortables Raumklima und ökologische Nachhaltigkeit sind an immer mehr Standorten vom Leerstand bedroht. Wer nicht rechtzeitig energieeffizient saniert, kann sein Gebäude nur noch weit unterhalb des ortsüblichen Mietspiegels an die entsprechende Klientel vermarkten.

Während man bei Neubauten gegebenenfalls beim Architekten oder Bauträger versuchen kann, bei Überhitzung der Innenräume mit dem Sachverhalt eines Bauschadens zu argumentieren und Nachbesserung beispielsweise in Form der Anbringung einer Außenbeschattung oder der Montage von Sonnenschutzfolien verlangen kann, muss man bei Bestandsbauten selbst aktiv werden.

Bei der energieeffizienten Gebäudehüllenkühlung sind EEG-Hitzeschutzfolien mit ihrer aufgrund ihres Preis/Leistungs-Verhältnisses und der Wartungsfreiheit unschlagbar, weshalb ein Systemvergleich der unterschiedlichen Kühlmethoden lohnt.